Neue Coronaregeln
Aufgrund der Verschärfung der Coronalage befinden wir uns nun in der Warnstufe und es ergeben sich neue Regeln für den Sport. Ein paar wichtige Regeln werden nun erläutert und können im nachfolgenden Link nochmal durchgelesen werden.
- Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen
- Spieler(innen), die nicht geimpft oder nicht genesen sind, benötigen für das Training einen PCR-Test. Der PCR-Test zählt für 48 Stunden.
- Für Übungsleiter reicht für den Trainingsbetrieb ein offizieller Antigen-Schnelltest aus. Dieser Test zählt für 24 Stunden.
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen
- Spieler(innen)/Trainer(innen)/Schiedsrichter, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, benötigen für Wettkampfveranstaltungen einen offiziellen Antigen-Schnelltest
- Zuschauer benötigen bei Wettkampfveranstaltungen einen PCR-Test, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für:
- symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativ er Antigentest ausreichend.
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport